Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.       Der Verkäufer übernimmt für die Dauer eines Jahres die Gewährleistung, beginnend mit der Übergabe des Fahrzeugs. Zeitlich darüber hinausgehende Gewährleistungsverpflichtungen des Verkäufers werden mit Ausnahme der Ansprüche bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, hiermit ausgeschlossen. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bei leichter Fahrlässigkeit, außer bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wird hiermit ausgeschlossen.

2.       Die Gewährleistungsansprüche können gefährdet oder ausgeschlossen sein, wenn:

-          an dem Fahrzeug nicht die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs- oder Pflegearbeiten nach Übergabe des Fahrzeugs an den Käufer durchgeführt werden;

-          die Hinweise des Herstellers in der Betriebsanleitung zum Betrieb des Fahrzeugs nicht beachtet werden oder

-          der aufgetretene Mangel nicht unverzüglich gemeldet und das Fahrzeug zur Reparatur bereitgestellt wird.

3.       Der Käufer ist verpflichtet, zumindest während der Gewährleistungsfrist von einem Jahr die Wartung des Fahrzeugs entsprechend den Vorgaben und Richtlinien des Fahrzeugherstellers vornehmen zu lassen. Hierzu zählen insbesondere die turnusmäßigen Ölwechsel. Der Käufer ist verpflichtet, die durchgeführten Ölwechsel auf Verlangen des Verkäufers nachzuweisen.

4.       Tritt an dem Fahrzeug ein Mangel gleich welcher Art und welchen Umfangs auf, für den der Käufer Gewährleistungsansprüche geltend machen will, so ist der Verkäufer hierüber unverzüglich zu unterrichten. Der Verkäufer ist dann verpflichtet, die für die Mängelbeseitigung im Rahmen der Gewährleistung erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen. Als Ort der Nachbesserung wird der Sitz des Verkäufers vereinbart. Für die Dauer der Mängelbeseitigung steht dem Käufer kein Anspruch auf einen Ersatzwagen oder Nutzungsausfall zu.

5.       Soweit dies nicht den Umständen nach ausgeschlossen sein sollte, verpflichtet sich der Käufer, die turnusmäßigen Ölwechsel in folgender Werkstatt durchführen zu lassen:

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Der nächste Ölwechsel ist wie folgt durchzuführen:

Motor:

Getriebe:

 

 

6.       Das Fahrzeug verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes dem Verkäufer zu.

7.       Soweit das Fahrzeug nicht unmittelbar mit Abschluss des Kaufvertrages in den Besitz des Käufers übergeben wird, verpflichtet sich dieser zur Abnahme des Fahrzeugs innerhalb von einer Woche ab Unterzeichnung des Kaufvertrages, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.

8.       Verlangt der Verkäufer Schadenersatz vom Käufer, so beträgt dieser 10 % des vereinbarten Kaufpreises. Dem Käufer bleibt vorbehalten, den Nachweis zu führen, dass ihm kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Dem Verkäufer bleibt vorbehalten, anstelle des pauschalen Schadensersatzes einen höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen.

9.       Der Käufer erklärt, dass er das Fahrzeug ausschließlich zur privaten Nutzung erwirbt und insoweit als Verbraucher handelt. Für den Fall, dass der Käufer das Fahrzeug auch zur nur zeitweiligen gewerbsmäßigen Verwendung oder Personenbeförderung nutzt oder das Fahrzeug gewerbsmäßig an einen wechselnden Personenkreis vermietet, gilt ein Gewährleistungsausschluss mit Ausnahme der Ansprüche bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit als vereinbart.

 


 
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