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1. Der Verkäufer übernimmt für die Dauer
eines Jahres die Gewährleistung, beginnend mit der Übergabe des Fahrzeugs.
Zeitlich darüber hinausgehende Gewährleistungsverpflichtungen des Verkäufers
werden mit Ausnahme der Ansprüche bei Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit, hiermit ausgeschlossen. Die Geltendmachung von
Schadenersatzansprüchen bei leichter Fahrlässigkeit, außer bei Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wird hiermit
ausgeschlossen.
2. Die Gewährleistungsansprüche können
gefährdet oder ausgeschlossen sein, wenn:
-
an
dem Fahrzeug nicht die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen
Wartungs- oder Pflegearbeiten nach Übergabe des Fahrzeugs an den Käufer
durchgeführt werden;
-
die
Hinweise des Herstellers in der Betriebsanleitung zum Betrieb des Fahrzeugs
nicht beachtet werden oder
-
der
aufgetretene Mangel nicht unverzüglich gemeldet und das Fahrzeug zur Reparatur
bereitgestellt wird.
3. Der Käufer ist verpflichtet,
zumindest während der Gewährleistungsfrist von einem Jahr die Wartung des
Fahrzeugs entsprechend den Vorgaben und Richtlinien des Fahrzeugherstellers
vornehmen zu lassen. Hierzu zählen insbesondere die turnusmäßigen Ölwechsel.
Der Käufer ist verpflichtet, die durchgeführten Ölwechsel auf Verlangen des
Verkäufers nachzuweisen.
4. Tritt an dem Fahrzeug ein Mangel
gleich welcher Art und welchen Umfangs auf, für den der Käufer
Gewährleistungsansprüche geltend machen will, so ist der Verkäufer hierüber
unverzüglich zu unterrichten. Der Verkäufer ist dann verpflichtet, die für die
Mängelbeseitigung im Rahmen der Gewährleistung erforderlichen Maßnahmen zu
veranlassen. Als Ort der Nachbesserung wird der Sitz des Verkäufers vereinbart.
Für die Dauer der Mängelbeseitigung steht dem Käufer kein Anspruch auf einen
Ersatzwagen oder Nutzungsausfall zu.
5. Soweit dies nicht den Umständen nach
ausgeschlossen sein sollte, verpflichtet sich der Käufer, die turnusmäßigen
Ölwechsel in folgender Werkstatt durchführen zu lassen:
........................................................................................................................................
Der nächste Ölwechsel ist wie folgt durchzuführen:
Motor:
Getriebe:
6. Das Fahrzeug verbleibt bis zur
vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers. Während der Dauer des
Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes dem
Verkäufer zu.
7. Soweit das Fahrzeug nicht unmittelbar
mit Abschluss des Kaufvertrages in den Besitz des Käufers übergeben wird,
verpflichtet sich dieser zur Abnahme des Fahrzeugs innerhalb von einer Woche ab
Unterzeichnung des Kaufvertrages, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
8. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz
vom Käufer, so beträgt dieser 10 % des vereinbarten Kaufpreises. Dem Käufer
bleibt vorbehalten, den Nachweis zu führen, dass ihm kein oder nur ein
geringerer Schaden entstanden ist. Dem Verkäufer bleibt vorbehalten, anstelle
des pauschalen Schadensersatzes einen höheren Schaden nachzuweisen und geltend
zu machen.
9. Der Käufer erklärt, dass er das
Fahrzeug ausschließlich zur privaten Nutzung erwirbt und insoweit als
Verbraucher handelt. Für den Fall, dass der Käufer das Fahrzeug auch zur nur
zeitweiligen gewerbsmäßigen Verwendung oder Personenbeförderung nutzt oder das
Fahrzeug gewerbsmäßig an einen wechselnden Personenkreis vermietet, gilt ein
Gewährleistungsausschluss mit Ausnahme der Ansprüche bei Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit als vereinbart.
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